Als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung wurde 2001 die so genannte Erwerbsminderungsrente eingeführt, welche für Arbeitnehmer gilt, die nach 1960 geboren wurden. Die Leistungen werden aber auch nur dann gezahlt, wenn der Betroffene im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit für mindestens drei Stunden nachzugehen. Schnell kann die Berufsunfähigkeit dann …